Alkoholabhängigkeit ist kein Kündigungsgrund

Arbeitgeber dürfen einem alkoholabhängigen Beschäftigten nur dann krankheitsbedingt kündigen, wenn die Weiterbeschäftigung nachweislich unzumutbar ist. Dazu muss der Arbeitgeber unter anderem konkrete betriebliche oder wirtschaftliche Belastungen durch die Alkoholerkrankung nachweisen, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied (Aktenzeichen: 11 Sa 167/12).

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