Rechtstipp: Kündigung kann als Abmahnung gelten
Eine Kündigung kann gleichzeitig eine Abmahnung sein. Das entschied das Amtsgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich, weil die Mieterin die Wohnung verwahrlosen ließ und dort Müll lagerte. Sie begründete die Kündigung mit diesen Zuständen und wies darauf hin, dass sie ein solches Wohnverhalten nicht akzeptiere.
Rechtstipp: Sturmklingeln erlaubt
Um ein wichtiges Schriftstück persönlich zu übergeben, darf eine Vermieterin bei der Mieterin auch an der Wohnungstür sturmklingeln. Das stellt keinen Eingriff in die Privatsphäre der Mieterin dar, urteilte das Amtsgericht München.
Mieter muss wiederholten Mangel immer wieder anzeigen
Mieter haben die Pflicht, einen wiederholt auftretenden Mangel jedes Mal dem Vermieter anzuzeigen. Sonst verlieren sie ihr Recht auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen: 431 C 20886/11).
Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
In der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Wohnungsbrände. Unbeaufsichtigte Kerzen, entflammte Adventsgestecke und Weihnachtsbäume, aber auch durchgeschmorte Lichterketten sind die häufigsten Ursachen.
Keine Mietminderung wegen Baulärm am Sonntag
Wenn Bauarbeiten in der Nachbarschaft schon beim Einzug in die neue Wohnung absehbar waren, dürfen Mieter deswegen nicht die Miete mindern. Besonders in der Nähe von Bahnhöfen, Flughäfen oder Autobahnkreuzen ist mit Baulärm auch an den Wochenenden zu rechnen, befand das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 63 S 206/11).
Für Vermietung und Verkauf ist ein Energieausweis erforderlich
Wer sein Haus oder einen Teil davon vermieten oder verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. Diesen muss er Interessenten unverzüglich vorlegen. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert.