Hartz-IV-Empfänger können Fortbildungskosten vom Einkommen abziehen
Berufstätige Hartz-IV-Empfänger dürfen Kosten für eine notwendige Fortbildung von ihrem Einkommen abziehen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Antragsverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Aktenzeichen: L 13 AS 3794/12 ER-B).
Vier von zehn Beschäftigten fühlen sich überqualifiziert
Der Weiterbildungsbedarf in Deutschland ist zumindest aus Sicht der meisten Beschäftigten gedeckt: Wie aus einer Umfrage der Zeitarbeitsfirma Randstad hervorgeht, sind 59 Prozent der Arbeitnehmer der Ansicht, ihre Firma investiere genug in die Aus- und Weiterbildung. Zudem hielten sich 43 Prozent der Beschäftigten bereits für überqualifiziert.
Bezahlt krank
Wenn Arbeitnehmer krank werden, muss ihr Arbeitgeber das übliche Gehalt in der Regel sechs Wochen lang weiter zahlen. Regelmäßig zu Streitigkeiten kommt es allerdings, wenn Beschäftigte nach Ansicht ihres Chefs selbst schuld an der Unpässlichkeit sind – etwa, weil sie sich im Skiurlaub überschätzt und bei der Abfahrt ein Bein gebrochen haben.
Zeugnisfälschung nach 30 Jahren verjährt – Polizist bleibt im Dienst
Ein Polizist darf ausnahmsweise auch dann im Dienst bleiben, wenn er bei seiner Einstellung ein gefälschtes Schulzeugnis vorgelegt hat. Zwar sei ein Widerruf der Verbeamtung wegen der Fälschung grundsätzlich zulässig, im konkreten Fall jedoch unverhältnismäßig, entschieden die Richter am bayerischen Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 5 K 11.4492).
Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Hartz-IV-Empfänger bekommen einen Ein-Euro-Job nur dann bezahlt, wenn sie die Arbeitsgelegenheit tatsächlich wahrnehmen. Fallen sie wegen einer Erkrankung aus, gibt es keine Aufwandsentschädigung, wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied (Aktenzeichen: L 2 AS 397/10).
Bundesinstitut gibt Tipps für die Weiterbildung
Wer sich beruflich weiterbilden will, hat die Qual der Wahl aus einem kaum überschaubaren Angebot von Seminaren und Lehrgängen. Mit der neu aufgelegten "Checkliste: Qualität beruflicher Weiterbildung" will das Bundesinstitut für Berufsbildung Hilfestellung bei der Suche und Auswahl leisten.