Rechtstipp: Rechtsschutz gilt auch für sporadisch genutzte Wohnung
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Rechtsstreitigkeiten rund um eine selbstgenutzte Immobilie abdeckt, kann diese nicht nur am Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn die Wohnung nur noch gelegentlich genutzt wird und der Lebensmittelpunkt mittlerweile in einer anderen Wohnung liegt.
Wohngebäudeversicherung: Es kommt doch auf die Größe an
Wenn ein Versicherungsvertreter bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung falsche Angaben zur Wohnfläche im Vertrag aufnimmt, gereicht das dem Versicherten nicht zum Nachteil. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 60/11-12).
Zahlung bei Unfallinvalidität richtet sich nach Gliedertaxe
Verliert ein Versicherter bei einem Unfall ein Körperteil, so zahlt in der Regel die Unfallversicherung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Dabei ist für jedes Körperteil ein Prozentsatz festgelegt, durch den die Beeinträchtigung in der zu zahlenden Versicherungsleistung Ausdruck finden soll.
Goldene Regeln vor Abschluss eines Versicherungsvertrags
Wer einen Versicherungsvertrag abschließen möchte, hat eine Menge Arbeit vor sich. Es gilt, aus einem Dickicht von Angeboten neben dem günstigsten Anbieter den passenden Versicherungsschutz zu finden. Und auch das Kleingedruckte muss passen.
Kein Geld nach Fenstersturz infolge eines Schwindelanfalls
Wenn Versicherte infolge eines Schwindelanfalls einen Unfall erleiden, bekommen sie keine Leistungen der privaten Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-4 U 218/11). In dem Fall war einer Frau im Bett schlecht geworden. Als sie ans Fenster ging, wurde ihr schwindelig. Sie stürzte aus dem Fenster und verunglückte schwer.
Im Wald sind Spaziergänger auf eigene Gefahr unterwegs
Kommt ein Spaziergänger in einem Wald durch einen abbrechenden Ast zu Schaden, so hat er gegenüber dem Besitzer des Waldes keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darauf weist das Onlineportal geldtipps.de unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hin (Aktenzeichen: VI ZR 311/11).