Frostschaden in leerstehender Wohnung gefährdet Versicherungsschutz
Wenn ein Versicherter oder sein Verwalter in einer leerstehenden Wohnung im Winter alle Wasserrohre absperrt, aber weiter keine Vorsorge gegen Leitungsschäden trifft, muss er mit Leistungskürzungen rechnen. Im Falle eines Frostschaden kann der Versicherer seine Leistung auf 20 Prozent des Schadens reduzieren. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 11 U 172/11).
Kfz-Mechaniker kann auf Verwaltungstätigkeit verwiesen werden
Ein berufsunfähiger Kfz-Mechaniker kann ohne weiteres auf eine Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter im Vollstreckungsdienst eines Landkreises verwiesen werden. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 7 O 425/11). Dem steht nicht entgegen, dass der Mann als gelernter Kfz-Mechaniker theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, Kfz-Meister zu werden.
Ist ein Versicherungsnetzwerk wirklich sinnvoll?
Facebook, Xing und Co haben es vorgemacht. Neuerdings setzen auch Versicherungsnehmer auf das aus sozialen Netzwerken bekannte Prinzip. "Wir möchten Versicherungen einfacher, günstiger und besser machen", lautet das Motto des Versicherungsnetzwerks Friendsurance.
Auch nach nur einwöchiger Ehe gibt es Witwenrente
Auch nach einer ungewöhnlich kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Zu dieser Einschätzung kommt das Sozialgericht Heilbronn (Aktenzeichen: S 11 R 561/12). Dies gilt aber nur, wenn die Betroffene glaubhaft machen kann, dass es ihr bei der Eheschließung nicht um Versorgungsansprüche ging.
Reitunfall nicht gesetzlich unfallversichert
Wer im Verein reitet, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er freiwillig ein Schulpferd in der vereinseigenen Halle ausreitet. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Aktenzeichen: S 1 U 1137/12) wollte die Betroffene als "Wie-Beschäftigte" angesehen werden, weil sie Vereinsaufgaben wahrgenommen hatte, als sie vom Pferd stürzte.
Hausbesitzer müssen Räum- und Streupflicht nachkommen
Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer bezahlen.