Frostschaden in leerstehender Wohnung gefährdet Versicherungsschutz

Wenn ein Versicherter oder sein Verwalter in einer leerstehenden Wohnung im Winter alle Wasserrohre absperrt, aber weiter keine Vorsorge gegen Leitungsschäden trifft, muss er mit Leistungskürzungen rechnen. Im Falle eines Frostschaden kann der Versicherer seine Leistung auf 20 Prozent des Schadens reduzieren. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 11 U 172/11).

Kfz-Mechaniker kann auf Verwaltungstätigkeit verwiesen werden

Ein berufsunfähiger Kfz-Mechaniker kann ohne weiteres auf eine Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter im Vollstreckungsdienst eines Landkreises verwiesen werden. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 7 O 425/11). Dem steht nicht entgegen, dass der Mann als gelernter Kfz-Mechaniker theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, Kfz-Meister zu werden.

Reitunfall nicht gesetzlich unfallversichert

Wer im Verein reitet, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er freiwillig ein Schulpferd in der vereinseigenen Halle ausreitet. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Aktenzeichen: S 1 U 1137/12) wollte die Betroffene als "Wie-Beschäftigte" angesehen werden, weil sie Vereinsaufgaben wahrgenommen hatte, als sie vom Pferd stürzte.

Hausbesitzer müssen Räum- und Streupflicht nachkommen

Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer bezahlen.

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