Kunde muss für unredlichen Versicherungsmakler büßen

Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen.

Fehler des Versicherungsmaklers fällt auf Kunden zurück

Macht ein Versicherungsmakler bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben, fällt das auf den Kunden zurück. In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelten Fall ging es um einen Mann, der beim Antrag auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags fünf fehlende Zähne nicht angegeben hatte, die er dann kurze Zeit nach Vertragsschluss ersetzen lassen wollte.

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