Kunde muss für unredlichen Versicherungsmakler büßen
Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen.
Transsexueller zahlt auch nach Geschlechtsumwandlung Männertarif
Ein transsexueller Mann zahlt auch nach einer Geschlechtsumwandlung zur Frau in der privaten Krankenversicherung weiter den Männertarif. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 1/11).
Die Tricks bei der Sofortrente
Die Sofortrente ist eine beliebte Geldanlage, wenn kurz vor Rentenbeginn eine größere Summe Geld für das Alter angelegt werden soll. Der Sparer zahlt eine fixe Summe ein, und die Sofortrentenversicherung verpflichtet sich im Gegenzug, eine lebenslange Rente zu zahlen.
Fehler des Versicherungsmaklers fällt auf Kunden zurück
Macht ein Versicherungsmakler bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben, fällt das auf den Kunden zurück. In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelten Fall ging es um einen Mann, der beim Antrag auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags fünf fehlende Zähne nicht angegeben hatte, die er dann kurze Zeit nach Vertragsschluss ersetzen lassen wollte.
Knickrige Versicherung muss mehr zahlen
Zahlt eine Haftpflichtversicherung ein ersichtlich zu niedriges Schmerzensgeld, kann sich die später tatsächlich zu zahlende Summe deutlich erhöhen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.
Unfallschilderung muss glaubwürdig sein
Grundsätzlich gilt bei der Unfallversicherung, dass die Unfreiwilligkeit einer Unfallverletzung bis zum Beweis des Gegenteils durch die Versicherungsgesellschaft vermutet wird.