Genossenschaft muss kaputten Meniskus als Berufskrankheit anerkennen
Die Kniebelastung von Müllwerkern kann mit der von Hochleistungssportlern verglichen werden. Damit muss die Meniskuserkrankung eines Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt werden, wie das Landessozialgericht Hessen entschied.
Zigarette im Bett kann teuer werden
Wer mit einer Zigarette im Bett einschläft und einen Brandschaden verursacht, muss für diesen finanziell einstehen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor. In dem Fall hatte eine Hausratversicherung dem Versicherten den Schaden reguliert, den Verursacher aber in Regress genommen. Zu Recht, wie das Gericht entschied.
Versicherungswechsel kann teuer werden
Wer nach einem Versicherer-Wechsel einen Schaden geltend machen will, muss den Schadenszeitpunkt genau belegen. Ansonsten geht er bei der Schadensregulierung eventuell leer aus. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Was Versicherer über die neuen Unisex-Tarife wissen müssen
Mit Beginn des nächsten Jahres kommt Bewegung in den Versicherungsmarkt: Geschlechterspezifische Verträge gehören dann der Vergangenheit an, es gelten sogenannte Unisex-Tarife, die gleiche Bedingungen für Männer und Frauen garantieren. Zukunftsmusik, werden viele Verbraucher jetzt sagen. Aber bereits heute stellt sich an vielen Punkten die Frage, wie man reagieren muss.
Versicherungsabschluss: Was ist Kunden wichtig?
Die Kunden der deutschen Versicherer wünschen sich zuallererst eindeutige und transparente Vertragsinhalte. Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Generali Versicherungen möchten 92 Prozent der Befragten, dass das Produkt keine Überraschungen im Kleingedruckten beinhaltet. Der Preis der Absicherung spielt daneben keine entscheidende Rolle.
Streit um Arbeitsunfall
Wer als Estrichleger seinen Job wegen Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Die Berufsgenossenschaft hatte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen.