Bezahlt krank
Wenn Arbeitnehmer krank werden, muss ihr Arbeitgeber das übliche Gehalt in der Regel sechs Wochen lang weiter zahlen. Regelmäßig zu Streitigkeiten kommt es allerdings, wenn Beschäftigte nach Ansicht ihres Chefs selbst schuld an der Unpässlichkeit sind – etwa, weil sie sich im Skiurlaub überschätzt und bei der Abfahrt ein Bein gebrochen haben.
Zeugnisfälschung nach 30 Jahren verjährt – Polizist bleibt im Dienst
Ein Polizist darf ausnahmsweise auch dann im Dienst bleiben, wenn er bei seiner Einstellung ein gefälschtes Schulzeugnis vorgelegt hat. Zwar sei ein Widerruf der Verbeamtung wegen der Fälschung grundsätzlich zulässig, im konkreten Fall jedoch unverhältnismäßig, entschieden die Richter am bayerischen Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 5 K 11.4492).
Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Hartz-IV-Empfänger bekommen einen Ein-Euro-Job nur dann bezahlt, wenn sie die Arbeitsgelegenheit tatsächlich wahrnehmen. Fallen sie wegen einer Erkrankung aus, gibt es keine Aufwandsentschädigung, wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied (Aktenzeichen: L 2 AS 397/10).
Bundesinstitut gibt Tipps für die Weiterbildung
Wer sich beruflich weiterbilden will, hat die Qual der Wahl aus einem kaum überschaubaren Angebot von Seminaren und Lehrgängen. Mit der neu aufgelegten "Checkliste: Qualität beruflicher Weiterbildung" will das Bundesinstitut für Berufsbildung Hilfestellung bei der Suche und Auswahl leisten.
Gütezeichen für Au-pair-Vermittler soll Missbrauch verhindern
Für Agenturen und Organisationen, die Au-pair-Aufenthalte im Ausland vermitteln, gibt es ein neues Gütezeichen. Das RAL-Siegel "Au pair Outgoing" soll dokumentieren, dass bei der Vermittlung, Vor- und Nachbereitung sowie der Zusammenarbeit mit Organisationen und Gastfamilien im Ausland anerkannte Qualitätsstandards eingehalten werden.
50 Euro mehr für Minijobber
Minijobber dürfen ab 1. Januar 2013 aller Voraussicht nach 50 Euro mehr abgabenfrei verdienen. Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro ist allerdings mit Änderungen bei der Versicherungspflicht verbunden, wie die Minijobzentrale erläutert.