Bezahlt krank

Wenn Arbeitnehmer krank werden, muss ihr Arbeitgeber das übliche Gehalt in der Regel sechs Wochen lang weiter zahlen. Regelmäßig zu Streitigkeiten kommt es allerdings, wenn Beschäftigte nach Ansicht ihres Chefs selbst schuld an der Unpässlichkeit sind – etwa, weil sie sich im Skiurlaub überschätzt und bei der Abfahrt ein Bein gebrochen haben.

Zeugnisfälschung nach 30 Jahren verjährt – Polizist bleibt im Dienst

Ein Polizist darf ausnahmsweise auch dann im Dienst bleiben, wenn er bei seiner Einstellung ein gefälschtes Schulzeugnis vorgelegt hat. Zwar sei ein Widerruf der Verbeamtung wegen der Fälschung grundsätzlich zulässig, im konkreten Fall jedoch unverhältnismäßig, entschieden die Richter am bayerischen Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 5 K 11.4492).

Gütezeichen für Au-pair-Vermittler soll Missbrauch verhindern

Für Agenturen und Organisationen, die Au-pair-Aufenthalte im Ausland vermitteln, gibt es ein neues Gütezeichen. Das RAL-Siegel "Au pair Outgoing" soll dokumentieren, dass bei der Vermittlung, Vor- und Nachbereitung sowie der Zusammenarbeit mit Organisationen und Gastfamilien im Ausland anerkannte Qualitätsstandards eingehalten werden.

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