Kaum Lob für den Chef

Arbeitnehmer in Deutschland berichten nur selten Gutes über ihren Chef: Einer Umfrage des Personaldienstleisters Kelly Services zufolge würden gerade einmal 30 Prozent ihren Vorgesetzten positiv bewerten. In der Kritik stehe vor allem der Führungsstil, mit dem lediglich 31 Prozent der Befragten zufrieden seien.

Kein Lehrgeld zahlen

Auszubildende müssen zwar längst kein Lehrgeld mehr an ihren Meister zahlen, einen echten Lohn bekommen sie für ihre Arbeit aber dennoch nicht. Das Berufsbildungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Azubis eine "angemessene" Vergütung bekommen, die zudem "mindestens jährlich" angehoben werden muss.

Kein niedrigeres Elterngeld wegen Dienstwagennutzung

Arbeitnehmer, die während der Elternzeit nicht berufstätig sind und ihren Dienstwagen weiter nutzen dürfen, müssen keinen Abschlag beim Elterngeld hinnehmen. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen: S 17 EG 6737/10). Zwar sei der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des Dienstwagens als Einkommen einzustufen, jedoch nicht als Einkommen aus einer ausgeübten Erwerbstätigkeit.

Rechtstipp: Niedrigere Abfindung vor der Rente ist zulässig

Arbeitnehmer, die bald in Rente gehen können, müssen eine niedrigere Sozialplanabfindung hinnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In dem Fall sollten "rentennahe" Beschäftigte laut Sozialplan eine anteilig gekürzte Entlassungsentschädigung erhalten. Der Kläger wertete dies als diskriminierend und verlangte die Auszahlung von rund 9.

Rechtstipp: Bewerber hat keinen Anspruch auf Flugkostenerstattung

Unternehmen müssen kein Flugticket für die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt haben wollte.

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