Rechtstipp: Keine verlängerte Kündigungsfrist in Elternzeit
Beschäftigte in Elternzeit haben im Falle einer Betriebsschließung keinen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist, um beitragsfrei krankenversichert zu bleiben. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter der Klägerin in Elternzeit mit verkürzter Frist zum 31. Mai 2011 gekündigt.
Rechtstipp: Arbeitgeber ist an Arbeitszeitvergleich gebunden
Haben Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich einer bestimmten Arbeitszeitverteilung zugestimmt, können sie diese nicht mehr allein durch ihr Direktionsrecht verändern. Soll die vereinbarte Arbeitszeitverteilung verändert werden, muss vielmehr eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.
Rechtstipp: Arbeitgeber muss Sozialauswahl bei Kündigung begründen
Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen nicht nur eine Auswahl nach sozialen Kriterien treffen, sondern ihre Entscheidung auch im Detail gegenüber dem Betriebsrat begründen. Fehlt diese Begründung und wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört, ist die Kündigung unwirksam, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervorgeht.
Rechtstipp: Verschwiegenes Ermittlungsverfahren kostet den Job
Ein Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn Arbeitnehmer bei der Einstellung laufende strafrechtliche Ermittlungen trotz Nachfrage verschwiegen haben. Das gilt nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts jedenfalls dann, wenn die Straftat einen beruflichen Bezug hatte.
Beschäftigte können trotz Werkvertrag versicherungspflichtig sein
Auch Beschäftigte mit Werkvertrag können tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Das gilt nach einem Urteil des Sozialgerichts Stade (Aktenzeichen: S 30 R 384/11) jedenfalls dann, wenn der vermeintlich Selbstständige weder über eine besondere Qualifikation noch eine eigene Betriebsstätte verfügt und zudem voll in den Produktionsprozess seines Auftraggebers eingebunden ist.
Gehalt von Technikern gestiegen
Die Gehälter von Fach- und Führungskräften mit technischem Know-how sind deutlich gestiegen. Wie aus einer Studie der Managementberatung Kienbaum hervorgeht, verdienen Angestellte mit technischem Spezialwissen durchschnittlich 3,7 Prozent mehr als 2011, bei den Führungskräften legte das Grundgehalt um 3,4 Prozent zu.