Karriereperspektiven für Akademiker im Überblick
Mit den Karrierechancen von Hochschulabsolventen und angehenden Akademikern befasst sich die Bundesagentur für Arbeit in ihrer neu aufgelegten Broschüre "Gute Bildung - gute Chancen - Der Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker".
Wenn „gefällt mir“ nicht dem Chef gefällt
Kritik am Arbeitgeber ist in sozialen Netzwerken grundsätzlich riskant. Das gilt auch für Meinungsäußerungen im vermeintlich vertraulichen Rahmen, beispielsweise gegenüber "Freunden" bei Facebook.
Home Office statt Dienstwagen
Viele Arbeitnehmer würden ihre Arbeit zumindest gelegentlich lieber daheim als im Büro erledigen. Das gilt vor allem für Frauen, fast jede zweite (49 Prozent) hat Interesse am Home Office, während dies nur für knapp vier von zehn Männern gilt (38 Prozent). Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter rund 1.
„Turboprämie“ bringt Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer einen Auflösungsvertrag unterzeichnet, um von einer höheren Abfindung zu profitieren, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 7 AL 186/11). Damit wiesen die Richter die Klage einer ehemaligen Callcenter-Mitarbeiterin gegen die Arbeitsagentur ab.
Arbeitgeber darf Bewerber für „junges Team“ suchen
Beschreibt sich ein Unternehmen in einer Stellenanzeige als Arbeitgeber mit einem "jungen motivierten Team", ist dies kein Indiz für eine Diskriminierung älterer Bewerber. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg und wies damit die Klage eines 57-Jährigen ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Finanzbuchhalter beworben hatte (Aktenzeichen: 2 Sa 574/11).
Mindestlohn für Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung
Für Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung für Arbeitslose gilt ab 1. August ein Mindestlohn. Die rund 30.000 Beschäftigten der Branche haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Anspruch auf einen Bruttostundenlohn von mindestens 12,60 Euro in West- beziehungsweise 11,25 Euro in Ostdeutschland. Zudem müssen Arbeitgeber bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr gewähren.