Konkrete Verweisung: Nicht von der Versicherung abspeisen lassen

Wer berufsunfähig wird, bekommt so lange seine private Rente, bis er wirksam verwiesen werden kann: Dann darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rentenzahlung einstellen. Bei einer konkreten Verweisung ist es erforderlich, dass der Versicherte tatsächlich einen Job ausübt, der seiner früheren Lebensstellung im Hinblick auf Einkommen und Ansehen entspricht.

Gesundheitsfragen bei Pflegezusatzversicherung sind wichtig

Spätestens im kommenden Jahr wird ein Boom auf private Pflegezusatzversicherungen einsetzen, wenn die Beträge wie geplant durch den Staat gefördert werden. Wer dann oder auch schon jetzt eine private Pflegeversicherung abschließen will, der muss sich darauf einstellen, dass er im Antrag Gesundheitsfragen beantworten muss.

Rechtstipp: Niedrigere Abfindung vor der Rente ist zulässig

Arbeitnehmer, die bald in Rente gehen können, müssen eine niedrigere Sozialplanabfindung hinnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In dem Fall sollten "rentennahe" Beschäftigte laut Sozialplan eine anteilig gekürzte Entlassungsentschädigung erhalten. Der Kläger wertete dies als diskriminierend und verlangte die Auszahlung von rund 9.

Rechtstipp: Bewerber hat keinen Anspruch auf Flugkostenerstattung

Unternehmen müssen kein Flugticket für die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt haben wollte.

Rechtstipp: Keine verlängerte Kündigungsfrist in Elternzeit

Beschäftigte in Elternzeit haben im Falle einer Betriebsschließung keinen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist, um beitragsfrei krankenversichert zu bleiben. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter der Klägerin in Elternzeit mit verkürzter Frist zum 31. Mai 2011 gekündigt.

Rechtstipp: Arbeitgeber ist an Arbeitszeitvergleich gebunden

Haben Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich einer bestimmten Arbeitszeitverteilung zugestimmt, können sie diese nicht mehr allein durch ihr Direktionsrecht verändern. Soll die vereinbarte Arbeitszeitverteilung verändert werden, muss vielmehr eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.

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