Langjährig Beschäftigte profitieren von längerer Kündigungsfrist
Wer lange für ein Unternehmen arbeitet, ist nicht grundsätzlich besser vor einer Kündigung geschützt als Neueinsteiger. Arbeitgeber müssen aber bei einer ordentlichen Kündigung immerhin längere gesetzliche Kündigungsfristen einhalten.
Entfristungsklage bis drei Wochen nach Vertragsende möglich
Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum Vertragsende aus, ohne dass der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen muss. Dennoch sind Arbeitnehmer mit Zeitvertrag nicht rechtlos, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein erklärt.
Anteil der Studienanfänger ohne Abitur gestiegen
Der Anteil der Studienanfänger ohne Abitur ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Mittlerweile liege die Quote der Erstsemester, die über einen Meistertitel oder einen anderen hoch qualifizierten Berufsabschluss ihre Hochschulreife erlangen, bei 2,1 Prozent.
Kleinbetrieb muss Kündigungsfrist für Langzeitbeschäftigte einhalten
Auch ein Kleinbetrieb ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen für langjährig Beschäftigte gebunden. Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag ist rechtswidrig, wie das Landesarbeitsgericht Mainz klarstellte (Aktenzeichen: 10 Sa 25/12).
Karriereperspektiven für Akademiker im Überblick
Mit den Karrierechancen von Hochschulabsolventen und angehenden Akademikern befasst sich die Bundesagentur für Arbeit in ihrer neu aufgelegten Broschüre "Gute Bildung - gute Chancen - Der Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker".
Wenn „gefällt mir“ nicht dem Chef gefällt
Kritik am Arbeitgeber ist in sozialen Netzwerken grundsätzlich riskant. Das gilt auch für Meinungsäußerungen im vermeintlich vertraulichen Rahmen, beispielsweise gegenüber "Freunden" bei Facebook.