Wertvolles Wissen fürs Maximum aus dem Mini-Job

Mini-Jobs sind beliebt - kein Wunder, bekommen Arbeitnehmer hier doch ihren Lohn "brutto für netto". Die fälligen Abgaben übernimmt allein der Chef. Für ihn werden im gewerblichen Bereich pauschal 30 Prozent aufs Gehalt fällig, im privaten Bereich sind es zwölf Prozent. Dazu kommen Umlagen für die Lohnfortzahlung und für das Insolvenzgeld von 1,08 Prozent des Gehalts.

Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden

Auch Sport kann beruflich veranlasst und der finanzielle Aufwand damit als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein - etwa wenn Polizisten am Dienstsport teilnehmen müssen. Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11).

Fahrtkosten auch bei Kinderbetreuung durch Großeltern absetzbar

Fahrtkosten gehören zur Kinderbetreuung und können wie andere Betreuungskosten auch zu zwei Dritteln als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Betreuung an sich kostenlos erfolgt, entschieden die Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 4 K 3278/11).

Kein Anspruch auf passende Auskunft vom Finanzamt

Steuerzahler haben nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 11/11) keinen Anspruch darauf, dass eine verbindliche Auskunft auch in ihrem Sinne gegeben wird. In dem Fall hatte ein Mann eine Auskunft zur Steuerpflichtigkeit eines Geschäftsvorhabens einholen wollen, die aber nicht in seinem Sinne ausfiel. Er klagte dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Einfache Spielregeln für wirklich erfolgreiches Sparen

Das Geldanlegen bringt derzeit wenig Freude. Festverzinsliche Anlagen bringen nur schwache Erträge, renditeträchtige Anlagen bergen dagegen die Gefahr, dass die Börsen wieder auf eine lange Talfahrt gehen. Wer erfolgreich anlegen möchte und trotzdem nicht um seinen Gewinn gebracht werden will, sollte daher einige Grundregeln beherzigen.

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