Rechtstipp: Kosten für Mängelbeseitigung nicht steuerlich absetzbar

Die Beseitigung von Baumängeln ist keine außergewöhnliche Belastung. Das stellte der Bundesfinanzhof klar. Ein Hausbesitzer wollte die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung an seinem Haus von der Steuer absetzen. Eklatante Baumängel hatten dazu geführt, dass er schon bald nach der Fertigstellung des Gebäudes das Dach erneuern, den Abwasserkanal wiederherstellen und die Terrasse sanieren musste.

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