Selbstständige sollten über Wechsel zum Fahrtenbuch nachdenken

Wer die private Nutzung eines Betriebs-Pkw versteuern muss, macht das oft pauschal nach der Ein-Prozent-Methode. In vielen Fällen fahren Steuerzahler jedoch besser, wenn sie auf ein Fahrtenbuch zurückgreifen. Damit werden die privaten und betrieblichen Fahrten einzeln aufgelistet, so dass der Privatanteil leicht exakt zu ermitteln ist.

Bescheinigungen der Krankenversicherung für die Steuer genau prüfen

Privatversicherte erhalten von ihren Anbietern jedes Jahr eine Bescheinigung mit der Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge. Das Portal geldtipps.de weist jedoch darauf hin, dass diese oft falsch seien. Anders als in den Bescheinigungen vermerkt, könnten sehr wohl die gesamten Beiträge absetzbar sein - und nicht nur der Beitragsanteil, der auf die sogenannte Basisabsicherung entfällt.

Keine zusätzliche Steuerlast bei geringer Nutzung des Firmenwagens

Wird der Firmenwagen zu weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt, ändert das nichts an seiner Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes keine Entnahme dar, die zu versteuern wäre. Damit werden Unternehmer nicht mit einer zusätzlichen Steuer auf den Restwert des Fahrzeugs belastet.

Per Scheck nachgezahlte Steuern sind erst mit Verzögerung beglichen

Werden Steuerschulden beim Finanzamt mit einem Scheck beglichen, gelten die offenen Beträge erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks als bezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Finanzamt den Scheck früher einreicht und damit früher an das Geld kommt. Das entschied der Bundesfinanzhof.

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