Eltern sollten Kindergeld in jedem Fall beantragen
Viele Eltern verzichten auf einen Antrag auf Kindergeld, weil sie mit den steuerlichen Freibeträgen ohnehin besser fahren. Dieses Vorgehen wird jedoch teuer, wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: V R 59/10) zeigt. Denn in der Praxis setzt das Finanzamt bei Eltern immer eine sogenannte Günstigerprüfung an.
Rücklagenzahlungen zum Wohngeld steuerlich nicht absetzbar
Wohnungseigentümergemeinschaften bilden meist durch monatliche Zahlungen eine Instandhaltungsrücklage, aus der etwa größere Reparaturen an der Wohnanlage finanziert werden. Bei vermieteten Eigentumswohnungen sind diese Zahlungen jedoch erst dann steuerlich absetzbar, wenn mit ihnen tatsächlich Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden.
Streit um Absetzbarkeit der Verpflegung in einem Wohnstift
Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 Prozent und maximal bis 4.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden. In diese Kategorie fallen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 3 K 3887/11) auch die Verpflegung in einem Wohnstift.
Finanzministerium veröffentlicht Merkblatt zur Wahl der Steuerklasse
Das Bundesfinanzministerium hat sein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2013" im Internet veröffentlicht. Dafür haben das Ministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen ausgearbeitet, um verheirateten Arbeitnehmern die Auswahl zu erleichtern.
Börsenverluste steuerlich anerkennen lassen
Wer 2012 als Kapitalanleger Verluste einstecken musste, sollte diese steuerlich anerkennen lassen. Stichtag dafür ist der 15. Dezember. Darauf weist das Finanzportal biallo.de hin. Nur noch bis zu diesem Termin können Anleger bei ihrem Onlinebroker oder ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen.
Handwerker im Haus bringen Steuerbonus
Steuerpflichtige können die Kosten für Handwerker bis maximal 1.200 Euro zu 20 Prozent auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das gilt für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten am eigenen Haus oder in der Mietwohnung. In jedem Fall sind auf Anforderung des Finanzamts aber die Rechnung und ein Beleg über die Zahlung bereitzuhalten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin.