Die hartnäckigsten Steuer-Irrtümer
Rund um das Thema Steuern ranken sich Mythen und Legenden. Hartnäckig halten sich falsche Annahmen über die Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt.
Immer wieder Streit wegen der Vermietung an Angehörige
Eine Vermietung unter Angehörigen ist ein beliebtes Steuersparmodell. Allerdings werden die steuerlichen Vorteile nur dann anerkannt, wenn das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 9 K 9009/08) hat jetzt Kriterien aufgestellt, wann das Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält.
Erbschaftssteuer wird nur noch vorläufig festgesetzt
Die Erbschaftsteuer wird ab sofort nur noch vorläufig festgesetzt. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Steuerzahler müssen damit keinen Einspruch mehr gegen den Steuerbescheid einlegen, um ihn offen zu halten.
Förderung von Riester-Renten an Mindesteinzahlung gebunden
Die vollen Zulagen und Steuervorteile für Riester-Verträge gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin. Nur wer als Normal- oder Besserverdiener mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in seine Riester-Rente investiert, erhält die vollen Zulagen und Steuerboni. Ist der Sparbetrag niedriger, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Rechtstipp: Auch für Hunde auf Reisen wird Hundesteuer fällig
Eine Gemeinde darf auch dann Hundesteuer erheben, wenn das Tier sich nicht nur im Gemeindegebiet aufhält, sondern seinen Halter auch an entfernte Orte - etwa in den Urlaub - begleitet. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Damit scheiterte eine Hundehalterin mit ihrer Klage gegen den Hundesteuerbescheid auch im Berufungsverfahren.
Freibeträge für elektronische Lohnsteuerkarte jetzt neu beantragen
Mit der Umstellung von der herkömmlichen Lohnsteuerkarte auf die "elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" verlieren die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Die vorhandenen Freibeträge werden also nicht automatisch übernommen und müssen für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.