Bundesfinanzhof muss Regeln zum Verkauf eines Firmenautos prüfen
Wer einen Geschäftswagen verkauft, muss die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem aktuellen Buchwert versteuern. Das soll offensichtlich auch dann gelten, wenn der Geschäftswagen privat genutzt und somit ein Teil der Abschreibung gar nicht steuerlich erfasst wurde. Ob diese Rechtsauffassung zulässig ist, muss nun der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: X R 14/12) entscheiden.
Studenten können Wohnungskosten steuerlich geltend machen
Fallen während des Studiums oder einer anderen Fortbildung Kosten für die Unterkunft am Studienort an, können diese jetzt in der Steuererklärung in voller Höhe angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 78/10) entschied, dass die Unterkunftskosten abzugsfähig sind, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist.
Getrennte Veranlagung von Eheleuten immer zulässig
Ehegatten können sich steuerlich zusammen oder getrennt veranlagen lassen. Entscheidet sich ein Paar für die getrennte Veranlagung, kann das keinen sogenannten Gestaltungsmissbrauch darstellen. Das entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 6 K 3016/10 E).
Steuerfreies Existenzminimum wird 2013 angehoben
Das steuerfrei gestellte Existenzminimum wird in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 348 Euro angehoben. Für einen Alleinverdiener senkt sich die Steuerbelastung damit um etwa 70 Euro im Jahr. 2014 wird dann auch der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst.
Software hilft beim Sichern der Freibeträge für 2013
Wer sich für das kommende Jahr Freibeträge - etwa für Werbungskosten - sichern möchte, muss sich diese vom Finanzamt eintragen lassen. Dafür reicht ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus. Am einfachsten lässt sich der mit einer kostenlosen Software erstellen, die auf der Website akademische.de heruntergeladen werden kann.
Rechtstipp: Gerichtskosten auch bei laufender Revision fällig
Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten in einem Rechtsstreit - auch wenn er später noch gewinnen kann. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 Ko 2327/12) hervor.