Steuerberater kann kein heimisches Arbeitszimmer absetzen

Wer als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig ist, übt seine Tätigkeit im Büro der Kanzlei oder den Geschäftsräumen des Mandanten aus. Damit kann er ein häusliches Arbeitszimmer nicht voll als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit absetzen. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 15 K 682/12 F).

Rechtstipp: Pokergewinne sind steuerpflichtig

Die Gewinne eines Pokerspielers unterliegen nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln der Einkommensteuer. In dem Fall ging es um einen Flugkapitän, der seit Jahren an Pokerturnieren teilnahm und Preisgelder im sechsstelligen Bereich gewonnen hatte. Diese hatte das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert, weil Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien.

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