Rechtstipp: Privatversicherte müssen mit Steuernachteil leben

Die Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung bei Privatversicherten hakt: Sie können nur die Kosten einer Basisabsicherung geltend machen, müssen aber den vollen Arbeitgeberanteil gegenrechnen - auch wenn der zum Teil auf eine Komfort-Absicherung über das Niveau der gesetzlichen Kassen hinaus entfällt, die steuerlich nicht absetzbar ist.

Rechtstipp: Kosten für geplatztes Immobiliengeschäft nicht absetzbar

Platzt ein Immobiliengeschäft, kann der Verkäufer die vergeblich aufgewendeten Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Die Kosten wollte der Betroffene entweder den Aufwendungen für die Vermietung zuschlagen, die bisher angefallen waren, oder als privates Veräußerungsgeschäft anerkannt wissen.

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