Rechtstipp: Privatversicherte müssen mit Steuernachteil leben
Die Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung bei Privatversicherten hakt: Sie können nur die Kosten einer Basisabsicherung geltend machen, müssen aber den vollen Arbeitgeberanteil gegenrechnen - auch wenn der zum Teil auf eine Komfort-Absicherung über das Niveau der gesetzlichen Kassen hinaus entfällt, die steuerlich nicht absetzbar ist.
Finanzämter schreiben gezielt Rentner an
Derzeit erhalten bundesweit viele Rentner einen Brief ihres Finanzamts: Sie sollen innerhalb von vier Wochen eine Steuererklärung für das Jahr 2010 einreichen. Die Finanzverwaltung schreibt dabei diejenigen Rentner an, bei denen sie eine Steuernachzahlung erwartet. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Spanischkurs im Ausland ist zum Teil steuerlich absetzbar
Sprachkurse im Ausland können zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Oft ist ihre steuerliche Anerkennung dem Finanzamt aber ein Dorn im Auge. Meist mutmaßt der Fiskus, dass private Gründe ausschlaggebend für den Besuch des Sprachkurses waren, und erkennt die Kosten daher nicht an.
Handwerkerkosten auch für Arbeiten auf öffentlichem Grund absetzbar
Wer auf seinem Grundstück Handwerker beschäftigt, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen. Das gilt auch, wenn die Leistungen zu einem Teil auf öffentlichem Grund erbracht werden, wie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 7 K 7310/10) entschied.
Kosten für Zivilprozess steuerlich nicht einfach absetzbar
Die Ausgaben für einen Zivilprozess sind nicht ohne weiteres von der Steuer absetzbar. Darauf hat das Finanzgericht Hamburg (Aktenzeichen: 1 K 195/11) in einer Entscheidung hingewiesen.
Rechtstipp: Kosten für geplatztes Immobiliengeschäft nicht absetzbar
Platzt ein Immobiliengeschäft, kann der Verkäufer die vergeblich aufgewendeten Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Die Kosten wollte der Betroffene entweder den Aufwendungen für die Vermietung zuschlagen, die bisher angefallen waren, oder als privates Veräußerungsgeschäft anerkannt wissen.