Patient muss nicht für versäumten Arzttermin zahlen

Wer einen Arzttermin absagt, ist nicht dazu verpflichtet, dem Arzt Schadenersatz zu zahlen, weil dieser dann keine Behandlung abrechnen kann. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen: 9 C 0566/11). Dabei sei es unerheblich, ob bei Vereinbarung des Termins darauf hingewiesen wurde, dass eine Absage kostenpflichtig sein kann, befand das Gericht.

Rechtstipp: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe absetzbar

Die bei einem Arztbesuch anfallende Praxisgebühr darf nicht als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof. Absetzbar sind nach dem Gesetzeswortlaut nur "Beiträge zu Krankenversicherungen". Dazu gehört die Praxisgebühr nicht, weil der Versicherungsschutz auch unabhängig von der Zahlung der Praxisgebühr besteht.

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