Wikifolio: So nutzen Geldanleger die Erfahrungen anderer
Die neue Online-Plattform wikifolio.com ist am 1. August gestartet. Dabei handelt es sich um ein soziales Netzwerk, bei dem die Nutzer Anlagestrategien austauschen und nachbilden können. Die Funktionsweise: Wer eine gute Anlagestrategie hat, kann sich als Trader bei dem Internetportal Wikifolio anmelden und dann sein Musterdepot veröffentlichen.
Unregelmäßiger Fährverkehr: Pendler dürfen längere Strecke absetzen
Wer auf seinem Weg zur Arbeit auf eine Fähre angewiesen ist, die oft witterungsbedingt ausfällt, darf für Fahrten zur Arbeit auch den Umweg ohne Fährfahrt steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 53/11). In dem Fall müssen die Finanzämter die Kosten anerkennen, wenn der Arbeitnehmer ohne Fähre zuverlässiger zur Arbeit kommt.
Steuerschulden mindern Erbschaftssteuer
Wenn ein Mensch stirbt, muss der Erbe noch eine Steuererklärung für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Todestag erstellen. Folgt daraus eine Steuernachzahlung, mindert diese die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Der Erbe muss also weniger an den Fiskus zahlen.
Umwege müssen im Fahrtenbuch vermerkt werden
Der Bundesfinanzhof hat erneut darauf hingewiesen, dass bei größeren Umwegen eine entsprechende Notiz im Fahrtenbuch fällig ist. In dem Fall waren für die gleiche Strecke Angaben zwischen 232 und 288 Kilometern gemacht worden. Das Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch daraufhin nicht an, weil die Angaben widersprüchlich seien.
Bundesfinanzhof verweigert Revision zu Kosten einer Arbeitsecke
Wer im Wohnzimmer eine Arbeitsecke einrichtet, kann die anteiligen Mietkosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Hamburg, der Bundesfinanzhof nahm den Fall nicht zur Revision an. Die Bundesrichter argumentierten, dass der angeführte Vergleichsfall des Finanzgerichts Köln, in dem eine Arbeitsecke anerkannt worden war, auf anderen Fakten beruhte.
Bundesrichter überprüfen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer
Seit dem Jahr 2008 darf gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: I R 21/12) muss nun prüfen, ob das rechtmäßig ist. Denn nach dem sogenannten objektiven Nettoprinzip dürfen nur Nettoeinkünfte versteuert werden. Das sind die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.