Gewinn einer ehemals erfolglosen Firma kann zur Steuerfalle werden

Wer sein Unternehmen so erfolglos führt, dass er keine Gewinne erzielt, bekommt irgendwann Post vom Finanzamt. Das Unternehmen wird dann als Liebhaberei eingestuft, die Verluste können nicht länger steuerlich geltend gemacht werden. Diese Einschätzung kann sich aber wieder ändern, wenn das Unternehmen doch noch profitabel wird, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.

Häusliches Arbeitszimmer nicht immer voll absetzbar

Wer ein Arbeitszimmer mit den vollen Kosten absetzen will, muss dort den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit haben. Entscheidend ist dabei nicht die Zeit, die der Steuerzahler im Arbeitszimmer verbringt, sondern ob die den Beruf prägenden Tätigkeiten dort ausgeführt werden. Das machen zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: R 71/10 und VI R 13/11) deutlich.

Betriebsprüfer können heimisches Arbeitszimmer geltend machen

Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können bis zu 1.250 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn ein Betriebsprüfer im Finanzamt einen Poolarbeitsplatz nutzen kann, wie das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 7 K 3963/11 E) entschied.

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