Regelung für Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß

Seit dem Steuerjahr 2006 können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten mit zwei Dritteln der nachgewiesenen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden – maximal sind 4.000 Euro absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung jetzt geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: III R 67/09).

Rechtstipp: Bauer kann Traktor-Führerschein des Sohnes absetzen

Ein Landwirt kann die Kosten für den Traktor-Führerschein seines Sohnes übernehmen und so seine Steuerlast senken, selbst wenn der Nachwuchs gar nicht in seinem Betrieb angestellt ist. Es reicht nach Einschätzung des niedersächsischen Finanzgerichts bereits für den Vorteil beim Fiskus, wenn der Sohn aus familiärer Verpflichtung regelmäßig mitarbeiten muss.

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