Eingetragene Lebenspartner erhalten vorerst keinen Splittingtarif
Der Bundesfinanzhof will eingetragenen Lebenspartnerschaften vorerst nicht den Splittingvorteil gewähren. Zwar sind Verfassungsbeschwerden anhängig, die Bundesrichter sind aber nicht von der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung überzeugt (Aktenzeichen: III B 187/11).
Rechtstipp: Schadenersatzzahlung für Vergleich vor Gericht absetzbar
Die Kosten eines Rechtsstreits können Werbungskosten sein, wenn die Auseinandersetzung mit dem Job zu tun hat. Der Bundesfinanzhof sieht dabei auch die Kosten für einen Vergleich vor Gericht als steuerlich absetzbare Werbungskosten an.
Stuttgarter Richter prüfen Steuerregeln für Vorsorgeaufwendungen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg befasst sich mit der Frage, ob die derzeitige Regelung für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen verfassungskonform ist. Hintergrund ist die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen für Versicherungen, die über die Krankenversicherung hinausgehen.
Fahrgemeinschaften sparen Benzinkosten und Steuern
Fahrgemeinschaften senken nicht nur die Spritkosten und sind gut für die Umwelt, sondern spart obendrein auch noch Steuern. Denn jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Darauf weist das Portal steuerrat24.de hin. Dabei spielt es keine Rolle, wer fährt und wer bloß mitfährt.
Auch getätigte Investitionen können noch vorab abgesetzt werden
Wer als Selbstständiger in den kommenden drei Jahren eine größere Anschaffung plant, kann bereits frühzeitig Steuern sparen. 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab steuerlich abgesetzt werden. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 48/10) auch dann, wenn die Investition bei Abgabe der Steuererklärung bereits getätigt wurde.
Rechtstipp: Nur eine Methode für Firmenwagen-Besteuerung pro Jahr
Bei der Ermittlung des Privatanteils eines auch privat genutzten Firmenwagens dürfen Steuerzahler nicht während des Jahres von der Ein-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch wechseln. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen: 4 K 3589/09) hervor.