Auch getätigte Investitionen können noch vorab abgesetzt werden

Wer als Selbstständiger in den kommenden drei Jahren eine größere Anschaffung plant, kann bereits frühzeitig Steuern sparen. 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab steuerlich abgesetzt werden. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 48/10) auch dann, wenn die Investition bei Abgabe der Steuererklärung bereits getätigt wurde.

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