Kosten für Home-Office können voll absetzbar sein
Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.
Kosten für Dogsitter nur bei Hundebetreuung im Haushalt absetzbar
Die Kosten für einen sogenannten Dogsitter sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar, wenn das Tier außerhalb der Wohnung des Hundebesitzers betreut wird. Das entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E). Zwar könne das Aufpassen auf die Hunde grundsätzlich eine haushaltsnahe Dienstleistung sein, erklärten die Richter.
Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer
Wer als Telefoninterviewer arbeitet, muss steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständiger eingestuft werden. Das entschied das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 476/06). Der Arbeitgeber hat demnach Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
Rechtstipp: Kapitalerträge im Alter nicht automatisch steuerbegünstigt
Einige Alterseinkünfte genießen das Steuerprivileg des Altersentlastungsbetrages. Dieser Vorteil gilt aber nicht für Kapitalerträge, wie das Finanzgericht Münster entschied. Der Grund: Kapitaleinkünfte werden pauschal mit der Abgeltungssteuer belegt, so dass der Altersentlastungsbetrag nicht abgezogen werden kann.
Rechtstipp: Bundesfinanzhof winkt Neuregelung zu Krankheitskosten durch
Die gesetzliche Neuregelung zur Attestpflicht für die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs an sich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Verfassungsrichter urteilen über Steuerregel zur Arbeitslosenversicherung
Mit der Neuregelung der Absetzbarkeit von Beiträgen für die Krankenversicherung im Jahr 2010 sind andere Versicherungsbeiträge faktisch steuerlich nicht mehr absetzbar. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Gegen diese Nichtabsetzbarkeit wurde nun Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: 2 BvR 598/12) eingereicht.