Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden
Auch Sport kann beruflich veranlasst und der finanzielle Aufwand damit als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein - etwa wenn Polizisten am Dienstsport teilnehmen müssen. Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11).
Finanzamt muss auf Widerspruchs-Möglichkeit per E-Mail hinweisen
Weist das Finanzamt nicht auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Steuerbescheid per E-Mail hin, verlängert sich die reguläre Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 10 K 275/11) entschieden.
Fahrtkosten auch bei Kinderbetreuung durch Großeltern absetzbar
Fahrtkosten gehören zur Kinderbetreuung und können wie andere Betreuungskosten auch zu zwei Dritteln als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Betreuung an sich kostenlos erfolgt, entschieden die Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 4 K 3278/11).
Kein Anspruch auf passende Auskunft vom Finanzamt
Steuerzahler haben nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 11/11) keinen Anspruch darauf, dass eine verbindliche Auskunft auch in ihrem Sinne gegeben wird. In dem Fall hatte ein Mann eine Auskunft zur Steuerpflichtigkeit eines Geschäftsvorhabens einholen wollen, die aber nicht in seinem Sinne ausfiel. Er klagte dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Wechsel der Steuerklasse kann sich für Frischvermählte lohnen
Nur wenige heiraten der Steuern wegen - ist das Fest aber vorbei, lohnt es dennoch, die Finanzen in den Blick zu nehmen. Denn die Eheschließung ermöglicht Ehepartnern einen Wechsel der Steuerklasse, der sich unterm Strich deutlich auszahlen kann. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Verspätete Steuererklärung kann teuer werden
Den Abgabetermin für die Steuererklärung lassen viele Steuerpflichtige verstreichen - und riskieren damit einen Verspätungszuschlag. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Wird die Steuererklärung nicht pünktlich eingereicht oder die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, kann das Finanzamt bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro, zusätzlich einfordern.