Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden

Auch Sport kann beruflich veranlasst und der finanzielle Aufwand damit als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein - etwa wenn Polizisten am Dienstsport teilnehmen müssen. Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11).

Fahrtkosten auch bei Kinderbetreuung durch Großeltern absetzbar

Fahrtkosten gehören zur Kinderbetreuung und können wie andere Betreuungskosten auch zu zwei Dritteln als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Betreuung an sich kostenlos erfolgt, entschieden die Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 4 K 3278/11).

Kein Anspruch auf passende Auskunft vom Finanzamt

Steuerzahler haben nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: IX R 11/11) keinen Anspruch darauf, dass eine verbindliche Auskunft auch in ihrem Sinne gegeben wird. In dem Fall hatte ein Mann eine Auskunft zur Steuerpflichtigkeit eines Geschäftsvorhabens einholen wollen, die aber nicht in seinem Sinne ausfiel. Er klagte dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Verspätete Steuererklärung kann teuer werden

Den Abgabetermin für die Steuererklärung lassen viele Steuerpflichtige verstreichen - und riskieren damit einen Verspätungszuschlag. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Wird die Steuererklärung nicht pünktlich eingereicht oder die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, kann das Finanzamt bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro, zusätzlich einfordern.

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