Vermieter müssen Suche nach Nachmietern deutlich dokumentieren

Wer als Vermieter eine leerstehende Wohnung hat, möchte die laufenden Ausgaben in der Regel als Werbungskosten absetzen. Das ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: IX R 14/12) grundsätzlich möglich - wenn der Eigentümer einige Spielregeln einhält. So muss er nachweisen, dass er sich nachhaltig darum bemüht hat, das Objekt auch tatsächlich vermieten zu wollen.

Arbeitnehmer mit doppeltem Wohnsitz können auch Stellplatz absetzen

Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung dürfen fortan die Kosten für das Unterstellen ihres Fahrzeugs am auswärtigen Wohnort steuerlich geltend machen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine verweist dabei auf eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 50/11).

Kosten fürs Schneeräumen in der Steuererklärung ansetzen

Lässt ein Hausbesitzer oder Mieter das zum Haus gehörende Grundstück durch selbstständige Dienstleister reinigen oder von Schnee räumen, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigt sind jährliche Ausgaben für Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. 20 Prozent der Aufwendungen - also maximal 4.

Keine kürzeren Aufbewahrungszeiten für Steuerunterlagen

Ursprünglich war geplant, zu Beginn des Steuerjahres 2013 die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen deutlich zu verkürzen - von bisher zehn auf zunächst acht und später sieben Jahre. Die angedachte gesetzliche Neuregelung trat allerdings nicht in Kraft, da das Jahressteuergesetz im Bundesrat und Vermittlungsausschuss gescheitert ist.

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