Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden

Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.

Rechtstipp: Nicht alle Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt

Wer einen Wintergarten bauen lässt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.

Probleme bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden über PayPal

Wer spendet, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Probleme kann es aber geben, wenn die häufig im Internet angebotene Möglichkeit zum spenden über das Zahlsystem PayPal genutzt wird: Die Finanzverwaltung erkennt den Abrechnungsausdruck von PayPal ausdrücklich nicht als vereinfachten Zuwendungsnachweis an, der für Spenden bis 200 Euro gilt.

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