Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden
Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.
Rechtstipp: Nicht alle Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt
Wer einen Wintergarten bauen lässt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.
Keine Haushaltsersparnis für Pflegefälle mit bestehender Wohnung
Aufwendungen für die Unterbringung im Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Allerdings werden die absetzbaren Kosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt, die bei 667 Euro monatlich liegt.
Übungsraum für Berufsmusiker nur begrenzt steuerlich absetzbar
Viele Musiker haben einen Übungsraum, in dem sie regelmäßig arbeiten und ihre Instrumente aufbewahren. Die Kosten für ein solches Zimmer sind jedoch - wie auch beim klassischen Arbeitszimmer - nur begrenzt steuerlich absetzbar. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII R 44/10).
Die Besteuerung von Renten: Das ist wichtig für 2013
Die Rente ist sicher? Zumindest wird sie seit 2005 sicher deutlich stärker besteuert - bis sie ab kommendem Jahr voll steuerpflichtig ist. Daneben herrscht für private Renten aus staatlich geförderten Modellen wie Riester- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten Unklarheit, mit welchen Steuerlasten zu rechnen ist.
Probleme bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden über PayPal
Wer spendet, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Probleme kann es aber geben, wenn die häufig im Internet angebotene Möglichkeit zum spenden über das Zahlsystem PayPal genutzt wird: Die Finanzverwaltung erkennt den Abrechnungsausdruck von PayPal ausdrücklich nicht als vereinfachten Zuwendungsnachweis an, der für Spenden bis 200 Euro gilt.