Entfernungspauschale nur einmal täglich absetzbar
Die Entfernungspauschale kann jeder Arbeitnehmer immer nur einmal am Tag absetzen. Das gilt auch dann, wenn er aus beruflichen Gründen täglich mehrfach von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle fahren muss. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 43/12).
Bei Firmenwagen-Besteuerung soll wieder Junggesellen-Regelung gelten
Seit 2010 waren alleinstehende Unternehmer steuerlich besonders belastet, wenn sie mehrere Betriebs-Pkw hatten. Denn obwohl sie in aller Regel nur ein Fahrzeug privat nutzen konnten, mussten sie für alle Wagen die private Nutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern. Für die Zukunft und für alle noch offenen Fälle soll nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BStBl. 2012 I S.
Zertifizierte Übermittlung für Lohn- und Umsatzsteuer erst ab August
Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert über das Elster-Portal übertragen können. Jetzt wird auf dem Portal darauf hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.
Steuererstattungen erfordern Geduld
Häufig können die Finanzämter nicht vor März mit der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für 2012 beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern hin.
Krankheitskosten vor Gericht
Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen will, muss als sogenannte zumutbare Belastung immer einen Eigenanteil tragen. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen. Ob und in welchem Umfang diese Regelung verfassungskonform ist, muss jetzt der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 150/12 und VI B 116/12) entscheiden.
Altverluste aus Geldanlagen steuerlich nicht verfallen lassen
Verluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer müssen noch dieses Jahr steuerlich anerkannt werden, um die Verrechnungsmöglichkeit nicht zu verlieren.