Restschuldversicherung darf Zahlung bei Berufsunfähigkeit einstellen

Sehen die Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung vor, dass keine Leistungen mehr ausgezahlt werden müssen, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird, dann darf die Versicherung die Zahlungen im Ernstfall auch einstellen. Dabei spielt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück (Aktenzeichen: 52 C 102/12) keine Rolle, ob der Versicherte auf dem Arbeitsmarkt arbeiten könnte.

Rechtstipp: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Papst-Beleidigung

Stimmt ein Arbeitnehmer einem Auflösungsvertrag zu, um eine berechtigte fristlose Kündigung zu vermeiden, muss er für drei Monate auf Arbeitslosengeld verzichten. Auf ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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