Rechtstipp: Inhaber eines Wohnungsrechts dürfen nicht vermieten
Ein dingliches Wohnungsrecht berechtigt nicht zum Vermieten der Räume. Erlöse, die der Eigentümer aus der Vermietung dieser Räume erzielt, müssen nicht an den Inhaber des Wohnungsrechts weitergegeben werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.
Rechtstipp: Kündigung kann als Abmahnung gelten
Eine Kündigung kann gleichzeitig eine Abmahnung sein. Das entschied das Amtsgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich, weil die Mieterin die Wohnung verwahrlosen ließ und dort Müll lagerte. Sie begründete die Kündigung mit diesen Zuständen und wies darauf hin, dass sie ein solches Wohnverhalten nicht akzeptiere.
Rechtstipp: Sturmklingeln erlaubt
Um ein wichtiges Schriftstück persönlich zu übergeben, darf eine Vermieterin bei der Mieterin auch an der Wohnungstür sturmklingeln. Das stellt keinen Eingriff in die Privatsphäre der Mieterin dar, urteilte das Amtsgericht München.
Gemeinschaftsbeschluss auch gültig, wenn ein Eigentümers fehlt
Wird ein Wohnungseigentümer nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen, sind die Beschlüsse zwar anfechtbar, aber gültig. Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen kann es zur Nichtigkeit der Beschlüsse kommen, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollte.
Rechtstipp: Direktversicherung kann bei Pleite verloren gehen
Hat der Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die noch nicht unverfallbar ist, können die Ansprüche bei einer Insolvenz des Unternehmens verloren gehen. Voraussetzung dafür ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 176/10), dass der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat.
Reitunfall nicht gesetzlich unfallversichert
Wer im Verein reitet, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er freiwillig ein Schulpferd in der vereinseigenen Halle ausreitet. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Aktenzeichen: S 1 U 1137/12) wollte die Betroffene als "Wie-Beschäftigte" angesehen werden, weil sie Vereinsaufgaben wahrgenommen hatte, als sie vom Pferd stürzte.