Kosten für Dogsitter nur bei Hundebetreuung im Haushalt absetzbar
Die Kosten für einen sogenannten Dogsitter sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar, wenn das Tier außerhalb der Wohnung des Hundebesitzers betreut wird. Das entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E). Zwar könne das Aufpassen auf die Hunde grundsätzlich eine haushaltsnahe Dienstleistung sein, erklärten die Richter.
Versandhändler dürfen Gewährleistungsfrist nicht einschränken
Versandhändler im Internet dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den Eindruck erwecken, dass Artikel mit offensichtlichen Mängeln spätestens zwei Wochen nach Erhalt reklamiert werden müssen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil. In dem Fall hatte ein Versandhändler von Spielgeräten eine solche Klausel verwendet.
Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer
Wer als Telefoninterviewer arbeitet, muss steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständiger eingestuft werden. Das entschied das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 476/06). Der Arbeitgeber hat demnach Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
DAB Bank zu Schadenersatz verurteilt
Erstmals haben geschädigte Anleger der insolventen Accessio AG erfolgreich gegen die DAB Bank geklagt. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Direktbank am Dienstag zu einer Schadenersatzzahlung.
Bundesgerichtshof kassiert anlegerfreundliche Lehman-Urteile
Der Bundesgerichtshof hat zum zweiten Mal zu Lehman-Zertifikaten verhandelt und vier anlegerfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Frankfurt aufgehoben (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10 und XI ZR 356/10). Die Kläger hatten in den Verfahren argumentiert, der Verkauf der Zertifikate sei ein Kommissionsgeschäft gewesen.
Fußballturnier kann nicht als Dienstsport abgesetzt werden
Auch Sport kann beruflich veranlasst und der finanzielle Aufwand damit als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein - etwa wenn Polizisten am Dienstsport teilnehmen müssen. Beteiligen sich Finanzbeamte jedoch an Fußballturnieren der Finanzverwaltung, können die Kosten nicht geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 110/11).