Finanzamt kann rechtskräftige Bescheide nicht rückwirkend ändern
Finanzämter können Steuerbescheide nicht rückwirkend ändern, wenn sie den Sachverhalt in den jeweiligen Steuerjahren nicht ausreichend geprüft haben. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 3 K 2208/08).
Kommunen dürfen keine Bettensteuer mehr erheben
Klamme Städte und Gemeinden dürfen auf beruflich veranlasste Übernachtungen keine Bettensteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9 CN 1.11 und 9 CN 2.11) entschieden. Viele Kommunen hatten in der Vergangenheit eine sogenannte Bettensteuer oder auch Kulturförderabgabe erhoben.
Volle Umsatzsteuer auf Hotelzimmer für Prostituierte
Hotelleistungen werden seit einigen Jahren nur noch mit sieben Prozent Umsatzsteuer belegt. Dieser ermäßigte Satz gilt allerdings nicht, wenn Wohn- und Schlafräume Prostituierten überlassen werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 1 K 2723/10 U) entschieden.
Eingetragene Lebenspartner erhalten vorerst keinen Splittingtarif
Der Bundesfinanzhof will eingetragenen Lebenspartnerschaften vorerst nicht den Splittingvorteil gewähren. Zwar sind Verfassungsbeschwerden anhängig, die Bundesrichter sind aber nicht von der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung überzeugt (Aktenzeichen: III B 187/11).
Auch getätigte Investitionen können noch vorab abgesetzt werden
Wer als Selbstständiger in den kommenden drei Jahren eine größere Anschaffung plant, kann bereits frühzeitig Steuern sparen. 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab steuerlich abgesetzt werden. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 48/10) auch dann, wenn die Investition bei Abgabe der Steuererklärung bereits getätigt wurde.
Kosten für Home-Office können voll absetzbar sein
Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.