Auch getätigte Investitionen können noch vorab abgesetzt werden

Wer als Selbstständiger in den kommenden drei Jahren eine größere Anschaffung plant, kann bereits frühzeitig Steuern sparen. 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab steuerlich abgesetzt werden. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 48/10) auch dann, wenn die Investition bei Abgabe der Steuererklärung bereits getätigt wurde.

Kosten für Home-Office können voll absetzbar sein

Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann die Kosten ohne Abzugsbeschränkung steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 1270/09) in einem Fall, in dem sich der Angestellte gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hatte, an mehreren Tagen in der Woche zu Hause zu arbeiten.

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