Nicht jede Haftpflichtpolice zahlt für Schäden an geliehenen Sachen
Wer seinen Kaffee aus Versehen auf ein geliehenes Notebook kippt, beim Umzug den Fernseher fallen lässt oder die Mikrowelle in der Ferienwohnung kaputt macht, kann sich längst nicht immer auf seine private Haftpflichtversicherung verlassen. Das hat die Zeitschrift "Finanztest" in einer Untersuchung aktueller Tarife festgestellt.
Die wichtigsten Begriffe rund um die Pflegeversicherung
Zum Pflegefall zu werden, ist für die meisten Menschen eine erschreckende Vorstellung. Denn das heißt, dass sie dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, immer jemanden brauchen, der sich um sie kümmert. Hinzu kommen die bürokratischen Hürden, die zu nehmen sind. Hier erschweren vor allem Fachbegriffe dem Laien die Orientierung.
Auch abgemeldetes Auto ist versichert
Wer sein Auto für einige Monate nicht benötigt, kann eine sogenannte Ruheversicherung abschließen. Damit bleibt der Wagen auch dann versichert, wenn es nicht zugelassen ist. Damit die Versicherung bei einem Einbruch ins Auto zahlen muss, ist es dann auch nicht Voraussetzung, dass das Auto an einem speziell gesicherten Ort abgestellt wird. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.
Richtig absichern für eine längere Krankheit
Wer krank wird, bekommt als Angestellter zunächst weiter Geld vom Arbeitgeber. Bis zu sechs Wochen fließt das normale Gehalt dann weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten nach dieser Zeit Krankengeld von der Kasse. Anders ist dies bei Selbstständigen und Privatversicherten: Sie müssen sich selbst um die Absicherung eines Krankentagegelds kümmern.
„Finanztest“: Neue Lebensversicherungen nicht mehr attraktiv
Trotz hoher Gewinne wollen Lebensversicherer die Beteiligung der Kunden an stillen Reserven verringern. In der Folge bekommen viele Versicherte am Ende der Laufzeit weniger heraus als angenommen. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" hin.
Gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Firmen-Weihnachtsfeier ab
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann auch während der Weihnachtsfeier im Unternehmen gelten - vorausgesetzt, die Weihnachtsfeier vertieft die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten untereinander. Damit sind alle klassischen Tätigkeiten auf solchen Festen abgedeckt: Essen, sportliche Betätigungen, Spiele und Tanzen.