Reitunfall nicht gesetzlich unfallversichert

Wer im Verein reitet, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er freiwillig ein Schulpferd in der vereinseigenen Halle ausreitet. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Aktenzeichen: S 1 U 1137/12) wollte die Betroffene als "Wie-Beschäftigte" angesehen werden, weil sie Vereinsaufgaben wahrgenommen hatte, als sie vom Pferd stürzte.

Hausbesitzer müssen Räum- und Streupflicht nachkommen

Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer bezahlen.

Linksabbieger müssen bei Unfall in der Regel zahlen

Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls die gesamten Kosten tragen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 28 C 10285/11). In dem Fall wollte eine Frau bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ihrem Auto nach links auf einen Parkplatz abbiegen.

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