Ist ein Versicherungsnetzwerk wirklich sinnvoll?
Facebook, Xing und Co haben es vorgemacht. Neuerdings setzen auch Versicherungsnehmer auf das aus sozialen Netzwerken bekannte Prinzip. "Wir möchten Versicherungen einfacher, günstiger und besser machen", lautet das Motto des Versicherungsnetzwerks Friendsurance.
Auch nach nur einwöchiger Ehe gibt es Witwenrente
Auch nach einer ungewöhnlich kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Zu dieser Einschätzung kommt das Sozialgericht Heilbronn (Aktenzeichen: S 11 R 561/12). Dies gilt aber nur, wenn die Betroffene glaubhaft machen kann, dass es ihr bei der Eheschließung nicht um Versorgungsansprüche ging.
Reitunfall nicht gesetzlich unfallversichert
Wer im Verein reitet, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er freiwillig ein Schulpferd in der vereinseigenen Halle ausreitet. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Aktenzeichen: S 1 U 1137/12) wollte die Betroffene als "Wie-Beschäftigte" angesehen werden, weil sie Vereinsaufgaben wahrgenommen hatte, als sie vom Pferd stürzte.
Hausbesitzer müssen Räum- und Streupflicht nachkommen
Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer bezahlen.
Linksabbieger müssen bei Unfall in der Regel zahlen
Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls die gesamten Kosten tragen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 28 C 10285/11). In dem Fall wollte eine Frau bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ihrem Auto nach links auf einen Parkplatz abbiegen.
Was zahlt die Pflegezusatzversicherung?
Wer im Alter seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gepflegt werden will, wird mit der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht weit kommen. Das zeichnet sich bereits heute ab. Der Grund: Dort werden Pauschalsätze ausgezahlt, die die tatsächlichen Pflegekosten kaum decken.