Zahlung bei Unfallinvalidität richtet sich nach Gliedertaxe
Verliert ein Versicherter bei einem Unfall ein Körperteil, so zahlt in der Regel die Unfallversicherung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe. Dabei ist für jedes Körperteil ein Prozentsatz festgelegt, durch den die Beeinträchtigung in der zu zahlenden Versicherungsleistung Ausdruck finden soll.
Goldene Regeln vor Abschluss eines Versicherungsvertrags
Wer einen Versicherungsvertrag abschließen möchte, hat eine Menge Arbeit vor sich. Es gilt, aus einem Dickicht von Angeboten neben dem günstigsten Anbieter den passenden Versicherungsschutz zu finden. Und auch das Kleingedruckte muss passen.
Kein Geld nach Fenstersturz infolge eines Schwindelanfalls
Wenn Versicherte infolge eines Schwindelanfalls einen Unfall erleiden, bekommen sie keine Leistungen der privaten Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-4 U 218/11). In dem Fall war einer Frau im Bett schlecht geworden. Als sie ans Fenster ging, wurde ihr schwindelig. Sie stürzte aus dem Fenster und verunglückte schwer.
Im Wald sind Spaziergänger auf eigene Gefahr unterwegs
Kommt ein Spaziergänger in einem Wald durch einen abbrechenden Ast zu Schaden, so hat er gegenüber dem Besitzer des Waldes keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darauf weist das Onlineportal geldtipps.de unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hin (Aktenzeichen: VI ZR 311/11).
Frostschaden in leerstehender Wohnung gefährdet Versicherungsschutz
Wenn ein Versicherter oder sein Verwalter in einer leerstehenden Wohnung im Winter alle Wasserrohre absperrt, aber weiter keine Vorsorge gegen Leitungsschäden trifft, muss er mit Leistungskürzungen rechnen. Im Falle eines Frostschaden kann der Versicherer seine Leistung auf 20 Prozent des Schadens reduzieren. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 11 U 172/11).
Kfz-Mechaniker kann auf Verwaltungstätigkeit verwiesen werden
Ein berufsunfähiger Kfz-Mechaniker kann ohne weiteres auf eine Tätigkeit als Verwaltungsfachangestellter im Vollstreckungsdienst eines Landkreises verwiesen werden. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 7 O 425/11). Dem steht nicht entgegen, dass der Mann als gelernter Kfz-Mechaniker theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, Kfz-Meister zu werden.