Nachlässig verwahrte Autoschlüssel mindern Versicherungsschutz
Wer seinen Autoschlüssel am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt lässt, kann beim Diebstahl seines versicherten Wagens auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung fest, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims ihre Schlüssel hätte einschließen müssen. Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
Sehr gute Haftpflichtversicherung kann auch preiswert sein
Eine umfassende Haftpflichtversicherung für die ganze Familie muss laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest nicht teuer sein. So bekamen 73 von 250 bewerteten Familientarifen nicht nur die Bestnote "Sehr gut", sondern sie waren zum Teil schon für einen Jahresbeitrag von 49 Euro an zu haben, wie die Verbraucherschützer in der September-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" berichten.
Versicherer nutzen Unisextarife vor allem zu ihren Gunsten
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Pflegezusatzversicherung nach dem 21. Dezember drohen Männern Preissteigerungen von 30 bis 40 Prozent. Frauen zahlen dann bis zu 55 Prozent mehr für eine Risikolebensversicherung.
Die richtigen Versicherungen bei Schäden durch Sturm und Regen
Angesichts der Unwetter und Starkregenfälle in diesem Sommer sollten Hausbesitzer prüfen, ob ihre Versicherungen sie ausreichend bei Schäden schützen. "Es gilt der Grundsatz, dass vor allem Schadensfälle, die richtig teuer werden können, abgesichert sein sollten", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes IVD.
Rechtstipp: Erwerbsminderung ist nicht gleich Berufsunfähigkeit
Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, weil er wegen einer zu hohen Herzfrequenz nicht mehr arbeiten kann, ist nicht automatisch berufsunfähig und bekommt eine entsprechende Rente von seiner privaten Versicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.
Rechtstipp: „Ziemlich sicher“ reicht nicht für Klage
Wer als Hufschmied behauptet, dass das Pferd eines Kunden ihn getreten hat, muss das vor Gericht auch beweisen können. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Es reicht nicht, wenn der Betroffene behauptet, er sei "ziemlich sicher", dass die Verletzung durch das Pferd entstanden sei.