Risiko Berufsunfähigkeit noch immer unterschätzt
Viele Menschen, die berufsunfähig werden, haben nur geringe oder gar keine finanziellen Polster, auf die sie zurückgreifen können. Sie sind im schlimmsten Fall ein Leben lang auf die Unterstützung anderer angewiesen. Ein Risiko, das viele immer noch unterschätzen, wie eine Studie der Versicherungskammer Bayern ergab.
Vermietete Räume selten haftpflichtversichert
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Vermieter nur selten: Bestenfalls für drei einzelne, vermietete Räume wird Versicherungsschutz gewährleistet. Wer hingegen Wohnungen oder Garagen vermietet, kann nicht auf rechtlichen Beistand der Rechtsschutzversicherung hoffen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (Aktenzeichen: 7 U 184/11).
Was Einsteiger-Tarife der privaten Krankenkasse taugen
Wer sich selbstständig macht oder erstmals die Einkommensgrenze überschreitet, der kann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Doch ein umfassender Versicherungsschutz ist in der privaten Krankenversicherung nicht gerade billig. Eine vermeintlich günstige Alternative versprechen die sogenannten Einsteiger-Tarife.
Versicherungsschutz entfällt bei Trunkenheit am Steuer komplett
Versicherer dürfen den Anteil ihrer Leistungen kürzen, wenn den Versicherten am Schaden eine grob fahrlässige Mitschuld trifft. Im Fall einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall dürfen sie ihre Verpflichtung zur Schadensregulierung sogar zu 100 Prozent auf den Schädiger abwälzen. Mit anderen Worten: Wer betrunken mit mehr als 1,1 Promille Auto fährt, bleibt auf seinem Schaden immer sitzen.
Genossenschaft muss kaputten Meniskus als Berufskrankheit anerkennen
Die Kniebelastung von Müllwerkern kann mit der von Hochleistungssportlern verglichen werden. Damit muss die Meniskuserkrankung eines Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt werden, wie das Landessozialgericht Hessen entschied.
Zigarette im Bett kann teuer werden
Wer mit einer Zigarette im Bett einschläft und einen Brandschaden verursacht, muss für diesen finanziell einstehen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor. In dem Fall hatte eine Hausratversicherung dem Versicherten den Schaden reguliert, den Verursacher aber in Regress genommen. Zu Recht, wie das Gericht entschied.