Versicherungswechsel kann teuer werden
Wer nach einem Versicherer-Wechsel einen Schaden geltend machen will, muss den Schadenszeitpunkt genau belegen. Ansonsten geht er bei der Schadensregulierung eventuell leer aus. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Was Versicherer über die neuen Unisex-Tarife wissen müssen
Mit Beginn des nächsten Jahres kommt Bewegung in den Versicherungsmarkt: Geschlechterspezifische Verträge gehören dann der Vergangenheit an, es gelten sogenannte Unisex-Tarife, die gleiche Bedingungen für Männer und Frauen garantieren. Zukunftsmusik, werden viele Verbraucher jetzt sagen. Aber bereits heute stellt sich an vielen Punkten die Frage, wie man reagieren muss.
Versicherungsabschluss: Was ist Kunden wichtig?
Die Kunden der deutschen Versicherer wünschen sich zuallererst eindeutige und transparente Vertragsinhalte. Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Generali Versicherungen möchten 92 Prozent der Befragten, dass das Produkt keine Überraschungen im Kleingedruckten beinhaltet. Der Preis der Absicherung spielt daneben keine entscheidende Rolle.
Streit um Arbeitsunfall
Wer als Estrichleger seinen Job wegen Verschleiß-Erscheinungen in den Knien aufgeben muss, bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Die Berufsgenossenschaft hatte die Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen wollen.
Umfassender Verkehrsrechtsschutz zu günstigem Preis
Verkehrsrechtsschutzversicherungen bieten weit mehr als Rechtsschutz nach Autounfällen. Sie helfen auch bei Streit nach einem Autokauf oder nach Unfällen von Fußgängern und Radlern. Die Zeitschrift "Finanztest" hat für die Juli-Ausgabe 90 Tarife von 31 Anbietern geprüft und Empfehlungen abgegeben.
Konkrete Verweisung: Nicht von der Versicherung abspeisen lassen
Wer berufsunfähig wird, bekommt so lange seine private Rente, bis er wirksam verwiesen werden kann: Dann darf die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rentenzahlung einstellen. Bei einer konkreten Verweisung ist es erforderlich, dass der Versicherte tatsächlich einen Job ausübt, der seiner früheren Lebensstellung im Hinblick auf Einkommen und Ansehen entspricht.