Rechtstipp: Hausbesitzer darf beim Streuen auf Nachbarn vertrauen
Hat ein Hausbesitzer vor seiner Abfahrt mit einem Nachbarn vereinbart, dass dieser bei Eisglätte auch den Gehweg vor seinem Grundstück streut, muss er bei einem unerwarteten Wintereinbruch nicht den Urlaub unterbrechen, um die Einhaltung der Vereinbarung vor Ort zu kontrollieren. Das gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Nachbar diese Aufgabe jahrelang zuverlässig erledigt hat.
Rechtstipp: Vermieter muss Gutachten nicht an Mieter herausgeben
Ein Mieter hat kein Recht zur Einsicht in ein Gutachten, das der Vermieter über die Ursache von Schimmel in seiner Wohnung in Auftrag gab. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
Rechtstipp: Keine Mietminderung bei selbst verschuldetem Mangel
Stellt der Stromversorger in einer Wohnung den Strom ab, weil der Mieter Stromrechnungen nicht bezahlt hat, kann der Mieter die Miete nicht wegen der fehlenden Stromversorgung mindern. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar.
Rechtstipp: Makler-Angaben über Wohnungsgröße nicht bindend
Mieter können sich bei einer Mietminderung wegen zu geringer Wohnungsgröße nicht auf eine Wohnungsannonce berufen. Angaben, die Immobilienmakler zur Größe einer Mietwohnung machen, sind nicht bindend, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Winterzeit ist Schimmelzeit
Im Winter steigt die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Feuchte Luft ist eine Ursache dafür. Sie kann entweder von außen eindringen, wird aber auch durch die Bewohner selbst verursacht. Eine vierköpfige Familie produziert etwa zehn Liter Feuchtigkeit pro Tag, allein durch ihre Anwesenheit sowie durch Kochen, Duschen oder Wäschewaschen.
Zum Jahresende Fristenablauf beachten
Zum Jahresende laufen viele Fristen ab. Mieter sollten deshalb noch in diesem Jahr prüfen, ob sie aus vergangenen Jahren noch finanzielle Ansprüche gegen ihren Vermieter haben, rät der Deutsche Mieterbund. So könnten sie beispielsweise einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter ihnen ihre Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten plus Zinsen zurückzahlt.