Rechtstipp: Kündigung kann als Abmahnung gelten

Eine Kündigung kann gleichzeitig eine Abmahnung sein. Das entschied das Amtsgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich, weil die Mieterin die Wohnung verwahrlosen ließ und dort Müll lagerte. Sie begründete die Kündigung mit diesen Zuständen und wies darauf hin, dass sie ein solches Wohnverhalten nicht akzeptiere.

Nach oben