Mieter haben Recht auf angenehme Wohntemperaturen im Herbst

Mieter haben unabhängig von der Heizperiode das Recht auf eine warme Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreicht werden kann. In den Nachtstunden darf die Temperatur leicht darunter liegen. "Dabei ist es egal, ob es Juni oder November ist", sagt Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes.

Belastender Blätterfall

Die schönen bunten Blätter im Herbst lösen nicht überall ungeteilte Freude aus. Für viele Hausbesitzer und Mieter bringen sie viel Arbeit mit sich, sobald sie als Laub auf Straßen und Gehwegen landen. "Im Herbst wird die Verkehrssicherung des Grundstücks besonders wichtig", sagt Peter Rasche, Vorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland.

Wohnungsgröße vor Vertragsabschluss nachmessen

Die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Wohnfläche sollte vor Abschluss unbedingt nachgemessen werden. Die Stiftung Warentest weist in der Oktoberausgabe der Zeitschrift "Finanztest" darauf hin, dass die Zahlen auf dem Papier oft nicht der Wirklichkeit entsprechen. Betrage die Abweichung bei Mietwohnungen über zehn Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt werden.

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