Mieter haben Recht auf angenehme Wohntemperaturen im Herbst
Mieter haben unabhängig von der Heizperiode das Recht auf eine warme Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreicht werden kann. In den Nachtstunden darf die Temperatur leicht darunter liegen. "Dabei ist es egal, ob es Juni oder November ist", sagt Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes.
Belastender Blätterfall
Die schönen bunten Blätter im Herbst lösen nicht überall ungeteilte Freude aus. Für viele Hausbesitzer und Mieter bringen sie viel Arbeit mit sich, sobald sie als Laub auf Straßen und Gehwegen landen. "Im Herbst wird die Verkehrssicherung des Grundstücks besonders wichtig", sagt Peter Rasche, Vorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland.
Hundepflege im Flur ist kein Grund für Mietminderung
Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, weil ein anderer Mieter seinen Hund vor der eigenen Wohnungstür abbürstet. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 33 C 2792/11).
Möbelgleiter schonen das Parkett
Kratzer im Parkett sind ärgerlich, lassen sich aber vermeiden. Viel ist schon getan, wenn Schmutz immer gleich weggefegt wird, informiert der Verband der Deutschen Parkettindustrie. Oft werden nämlich unter den Schuhen kleine Steinchen in die Wohnräume getragen, die den Boden verkratzen können.
Warme Tage, kühle Nächte
Tagsüber Sonnenschein und über 20 Grad Celsius, nachts fallen die Temperaturen fast bis zum Gefrierpunkt. Ein Wechselbad der Gefühle für energiebewusste Verbraucher. Viele fragen sich, ob sie nun bald die Heizung anstellen sollen oder ob sie noch eine Weile im Sommerbetrieb laufen kann.
Wohnungsgröße vor Vertragsabschluss nachmessen
Die im Miet- oder Kaufvertrag angegebene Wohnfläche sollte vor Abschluss unbedingt nachgemessen werden. Die Stiftung Warentest weist in der Oktoberausgabe der Zeitschrift "Finanztest" darauf hin, dass die Zahlen auf dem Papier oft nicht der Wirklichkeit entsprechen. Betrage die Abweichung bei Mietwohnungen über zehn Prozent, kann die Miete anteilig gekürzt werden.