Gericht: Arbeitzeugnis muss keine Dankesformel enthalten

Schlusssätze in Arbeitszeugnissen müssen keine Dankesworte oder Wünsche beinhalten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag und wies damit die Revision eines ehemaligen Baumarktleiters ab. Nach Auffassung des Neunten Senats besteht für derartige Formulierungen keine gesetzliche Grundlage. Deshalb habe der Kläger auch keinen Anspruch darauf.

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