Berufsunfähigkeitsversicherung darf mittelbare Erkrankung ausschließen
Schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung Erkrankungen der Verdauungsorgane sowie deren Folgen aus, dann gilt das auch für die mittelbaren Folgen der entsprechenden Erkrankungen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Rechtstipp: Ansprüche an Krankentagegeldversicherung konkret belegen
Wer die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen will, muss seine Forderung konkret belegen. Es reicht damit nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle nicht aus, wenn der Versicherte lediglich sein Berufsbild angibt, weil daraus nicht auf die Tätigkeiten geschlossen werden kann.
Versicherte dürfen Rabatt bei Autoreparatur nicht verschweigen
Wenn eine Autoglaserei einen Steinschlag repariert, dürfen Versicherte einen gewährten Rabatt ihrer Assekuranz nicht verschweigen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte eine Werkstatt einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung von 150 Euro vergütet, wenn der Kunde im Gegenzug einen Werbeaufkleber der Firma auf dem Auto anbringt.
Rechtstipp: Bei Starthilfe-Schaden muss Versicherung nicht zahlen
Wird ein Auto bei einem Starthilfeversuch durch ein falsch angeschlossenes Überbrückungskabel beschädigt, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Hilfeleistenden den Schaden nicht übernehmen. Das entschied das Amtsgericht Fürstenfeldbruck.
Rechtstipp: Fernfahrer muss Reisespesen mit Alg II verrechnen
Berufstätige Hartz-IV-Empfänger müssen eine vom Arbeitgeber gezahlte Reisekostenpauschale mit dem Arbeitslosengeld II (Alg II) verrechnen. Allerdings darf das Jobcenter die Spesen nicht pauschal vom Arbeitslosengeld abziehen, sondern muss genau ermitteln, wie viel dem Arbeitnehmer nach Abzug der Kosten tatsächlich vom Arbeitgeberzuschuss bleibt. Das entschied das Bundessozialgericht.
Rechtstipp: Verloren gegangene E-Mail kann Klagefrist verlängern
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommt, hat in aller Regel drei Wochen Zeit für eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Nur in seltenen Ausnahmefällen lassen Arbeitsrichter eine Klage auch nachträglich zu. In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte eine Frau Glück, deren Klage trotz 14 Tagen Verspätung angenommen wurde.