Rechtstipp: Job kann Waisenrente kosten

Wer jetzt seine Schullaufbahn beendet und ins Berufsleben startet, verliert eventuell den Anspruch auf seine Waisenrente. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin. Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur noch gezahlt, wenn die Waise sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt.

Rechtstipp: Hinterbliebenen-Rente auch bei Kurzzeit-Ehe möglich

Kurzzeit-Ehen werden in aller Regel als Versorgungsehen eingestuft - die Konsequenz: Die Hinterbliebenen erhalten keine Rente. Es gibt aber auch andere Fälle. War nämlich eine Eheschließung wegen einer zuvor notwendigen Scheidung nicht früher möglich, kann auch eine 19-Tage-Ehe Versorgungsansprüche auslösen. Das entschied das Sozialgericht Berlin.

Rechtstipp: Glasbruchversicherung deckt Schaden an Plexiglas ab

Plexiglas gehört im Rahmen einer Glasversicherung ebenfalls zu den versicherten Gegenständen. Das entschied das Landgericht Landshut. In dem Fall war eine Plexiglas-Überdachung der Terrasse kaputt gegangen, der Versicherer wollte aber nicht zahlen, weil es sich seiner Meinung nach nicht um eine versicherte Scheibe handele.

Rechtstipp: Niedrigere Abfindung vor der Rente ist zulässig

Arbeitnehmer, die bald in Rente gehen können, müssen eine niedrigere Sozialplanabfindung hinnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In dem Fall sollten "rentennahe" Beschäftigte laut Sozialplan eine anteilig gekürzte Entlassungsentschädigung erhalten. Der Kläger wertete dies als diskriminierend und verlangte die Auszahlung von rund 9.

Rechtstipp: Bewerber hat keinen Anspruch auf Flugkostenerstattung

Unternehmen müssen kein Flugticket für die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt haben wollte.

Rechtstipp: Keine verlängerte Kündigungsfrist in Elternzeit

Beschäftigte in Elternzeit haben im Falle einer Betriebsschließung keinen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist, um beitragsfrei krankenversichert zu bleiben. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter der Klägerin in Elternzeit mit verkürzter Frist zum 31. Mai 2011 gekündigt.

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