Rechtstipp: Arbeitgeber ist an Arbeitszeitvergleich gebunden

Haben Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich einer bestimmten Arbeitszeitverteilung zugestimmt, können sie diese nicht mehr allein durch ihr Direktionsrecht verändern. Soll die vereinbarte Arbeitszeitverteilung verändert werden, muss vielmehr eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied.

Rechtstipp: Arbeitgeber muss Sozialauswahl bei Kündigung begründen

Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen nicht nur eine Auswahl nach sozialen Kriterien treffen, sondern ihre Entscheidung auch im Detail gegenüber dem Betriebsrat begründen. Fehlt diese Begründung und wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört, ist die Kündigung unwirksam, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervorgeht.

Rechtstipp: Bauer kann Traktor-Führerschein des Sohnes absetzen

Ein Landwirt kann die Kosten für den Traktor-Führerschein seines Sohnes übernehmen und so seine Steuerlast senken, selbst wenn der Nachwuchs gar nicht in seinem Betrieb angestellt ist. Es reicht nach Einschätzung des niedersächsischen Finanzgerichts bereits für den Vorteil beim Fiskus, wenn der Sohn aus familiärer Verpflichtung regelmäßig mitarbeiten muss.

Rechtstipp: Geldbuße auch bei Wegdrücken eines Handyanrufs im Auto

Wer unterwegs am Steuer seines Autos einen Handyanruf wegdrückt, verstößt trotzdem gegen die geltenden Verkehrsbestimmungen und kann mit einer Geldbuße bedacht werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.

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