Streit um Absetzbarkeit der Verpflegung in einem Wohnstift
Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 Prozent und maximal bis 4.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden. In diese Kategorie fallen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 3 K 3887/11) auch die Verpflegung in einem Wohnstift.
Handwerker im Haus bringen Steuerbonus
Steuerpflichtige können die Kosten für Handwerker bis maximal 1.200 Euro zu 20 Prozent auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das gilt für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten am eigenen Haus oder in der Mietwohnung. In jedem Fall sind auf Anforderung des Finanzamts aber die Rechnung und ein Beleg über die Zahlung bereitzuhalten. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin.
Studenten können Wohnungskosten steuerlich geltend machen
Fallen während des Studiums oder einer anderen Fortbildung Kosten für die Unterkunft am Studienort an, können diese jetzt in der Steuererklärung in voller Höhe angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 78/10) entschied, dass die Unterkunftskosten abzugsfähig sind, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist.
Getrennte Veranlagung von Eheleuten immer zulässig
Ehegatten können sich steuerlich zusammen oder getrennt veranlagen lassen. Entscheidet sich ein Paar für die getrennte Veranlagung, kann das keinen sogenannten Gestaltungsmissbrauch darstellen. Das entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 6 K 3016/10 E).
Vermieter muss Dachrinnen nicht regelmäßig kontrollieren
Vermieter sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht verpflichtet, die Dachrinnen regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen. Zwar gehöre zu der vom Vermieter geschuldeten "Soll-Beschaffenheit" eine ordnungsgemäße Dachentwässerung. Aber der Vermieter müsse nur dann aktiv werden, wenn es konkrete Zeichen für eine drohende Verstopfung gibt.
Rechtstipp: Gewährleistung lässt sich nicht vertraglich ausschließen
Ein Bauunternehmen kann die gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich ausschließen. Eine entsprechende Klausel ist in der Regel ungültig, befand der Bundesgerichtshof. Ein Bauunternehmen muss für mangelhafte Arbeit immer haften.