Rechtstipp: Augen-OP muss von Versicherung nicht bezahlt werden
Eine private Krankenversicherung darf sich weigern, die Kosten für eine sogenannte Katarakt-Operation zu übernehmen, mit der eine Fehlsichtigkeit beseitigt werden soll. Dies gilt aber nur, wenn die Fehlsichtigkeit auch durch eine Brille ausgeglichen werden kann, wie das Landgericht Köln entschied.
Rechtstipp: Ältere Autos dürfen im Schadensfall in die Fachwerkstatt
Wer mit einem älteren Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss oft mit Ärger und langwierigem Schriftverkehr rechnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er den Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren lassen will. Dabei darf der Versicherer einen Betroffenen nicht pauschal darauf verweisen, er möge zu einer freien Werkstatt gehen.
Rechtstipp: Preiskampf bei Mietersatzwagen ist erlaubt
Ein Autoversicherer darf im Falle, dass sein Versicherter ein Unfall verursacht hat, den Unfallgeschädigten darauf hinweisen, dass er das ihm zustehende Unfallersatzfahrzeug bei einem bestimmten Autovermieter deutlich günstiger bekommt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Rechtstipp: Augen auf beim Tarifwechsel in der Krankenversicherung
Wer bei seinem privaten Krankenversicherer in einen günstigeren Tarif wechseln will, sollte sich das Kleingedruckte der entsprechenden Änderungsvereinbarung genau durchlesen. Das ist generell ratsam, empfiehlt sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) aber in besonderem Maße.
Rechtstipp: Rechtsschutz gilt auch für sporadisch genutzte Wohnung
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Rechtsstreitigkeiten rund um eine selbstgenutzte Immobilie abdeckt, kann diese nicht nur am Hauptwohnsitz in Anspruch nehmen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn die Wohnung nur noch gelegentlich genutzt wird und der Lebensmittelpunkt mittlerweile in einer anderen Wohnung liegt.
Wohngebäudeversicherung: Es kommt doch auf die Größe an
Wenn ein Versicherungsvertreter bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung falsche Angaben zur Wohnfläche im Vertrag aufnimmt, gereicht das dem Versicherten nicht zum Nachteil. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 5 U 60/11-12).